Im Folgenden möchte ich zur Lagebewertung von vandalismus Stellung nehmen.
Lieber Genosse von der Saar,
ich freue mich, dass du auf meine kleine „Stichelei“, die keine böse Absicht war, eingegangen bist und ausführlicher darzulegen versucht hast, wie du es gemeint hast.
Nun, im Großen und Ganzen bin ich zufrieden. Denn du hast deine Freudenbotschaft über den Sieg relativiert, hast darüber reflektiert, dass das Wochenende in Köln doch nicht so toll war; gleichzeitig aber beharrst du darauf, dass es für „emanzipatorische Kräfte ein Erfolg“ war. Nun gut.
Erfolg misst sich am Ziel. Nämlich daran, ob dieses Ziel erreicht oder verfehlt worden ist. Das Ziel am Kölner Wochenende war die Verhinderung dessen, was sich als „Anti-Islamisierungs-Kongress“ ausgab. Das hat mit Hilfe von Antifa, DGB, CDU, SPD, Grüne, Linke, Islamisten, Initiativ, KPD/ML und sonstigen Stalinisten und Militanzfetischisten und der Bürger geklappt. Hab ich noch welche vergessen? Naja, jedenfalls hatten alle ihren Anteil daran.
Wer nun „den Erfolg“ für sich allein verbuchen darf – darüber kann ich und möchte ich auch nicht urteilen; jene Teilnehmenden dürfen sich selbst darüber einen Urteil bilden, welchen Anteil sie persönlich am Erfolg zu tragen haben; und ich als Nicht-Teilnehmer möchte wie bereits erwähnt von der Ferne das Kölner Wochenende bewerten.
So gehe ich mit dir d´accord – und das habe ich ja schon erwähnt – dass ich die Niederlage der Pro-Köln-Truppe begrüße. Jede Minute wurde Pro-Köln versaut und schließlich mussten sie ihre Koffer packen und ihre Gäste ohne frohe Botschaft und Erfolgserlebnis verabschieden.
Von da an aber gehen unsere Einschätzungen auseinander.
I.
Ich bezweifele – und da bin ich doch so penetrant, obwohl ich nicht „live“ dabei war, sondern nur über den Live-Ticker von weiter Ferne miterleben durfte was passierte – dass der Erfolg der heldenhaften Taten nur der autonomen Antifa zu verdanken ist.
Dazu habe ich mit einem Kommentar meinerseits auf deinen Kommentar hier wie folgt geantwortet und möchte mich selbst zitieren:
Die Polizei hat nicht aus heiterem Himmel die Veranstaltung von Pro-Köln abgesagt, weil ein Dutzend Autonome besonders krass drauf waren, sondern weil die Verhältnismäßigkeit beider Veranstaltungen, der Pro-Köln und der des Volksfrontes gegen Rechts, nicht mehr gegeben war. Deshalb kann die Antifa den Erfolg nicht nur für sich verbuchen, sondern muss ihn mit dem Rest der Antifaschisten teilen.
Lass mich kurz über die „heldenhaften Taten“ reflektieren. Wenn ich nämlich fern jeder Skepsis deine Sichtweise weiterdenke.
Bleiben wir mal auf dem Boden des Grundgesetzes. Und missverstehe bitte meine Ausführungen nicht falsch. Ich wäre der letzte, der für Pro-Köln auf die Straße geht und ihre Versammlungsfreiheit einfordert. Ich möchte nur meine Bedenken kund tun und mich darüber, ob nun Pro-Köln Unrecht angetan wurde nicht auslassen. Als Antifaschist – siehe oben – kann ich das nur begrüßen. Aber als Gesellschaftskritiker, der sich immer vor Augen halten muss, welche Tendenzen in der Gesellschaft von wem wie vertreten werden und in konkreten Momenten instrumentalisiert werden schon. So ist z.B. der Begriff Rechtsstaat, auf dem sich gegenwärtig alle politischen Auseinandersetzungen abspielen, zu analysieren.
Es haben sich ja einige sogenannte Staatsrechtler eingeschaltet und attestiert, dass das Kundgebungsverbot eine Blamage für den Rechtsstaat sei.
Nun, der Rechtsstaat ist eine neutrale Instanz. Ob nun Grüne, Linke, Rechte oder Nazis demonstrieren wollen interessiert die Gerichte nicht. Sie gewähren die Grundrechte eines jeden Bürgers Deutschlands und demnach haben nach Grundgesetz Artikel 8 „alle Deutsche das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“.
So argumentiert ein gewisser Isensee – ein Staatsrechtler aus Bonn – in der Berliner Morgenpost wie folgt:
„Die Sicherheitsbehörden haben dafür zu sorgen, dass ein friedliches Nebeneinander der widerstreitenden Meinungskundgebungen, mögen sie noch so unliebsam sein, möglich bleibt und jeder zu seinem Recht kommt. Diese verfassungsrechtliche Garantie hat der Staat in diesem Fall nicht eingelöst“.
Astrein argumentiert; würde ich nach meinem Verständnis des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit sagen. Da ich aber nicht nur ein Bürger – und damit ist nichts anderes gemeint wie der Staat und das Gesetz mich bezeichnet – bin, sondern auch ein Mensch mit dem Anspruch, diese Gesellschaft mitsamt seinem Recht in Frage zu stellen habe ich auch keinerlei Probleme als Antifaschist, dass die Pro-Köln-Meute nicht auftreten durfte.
Ich habe da aber meine Zweifel, ob das der Königsweg ist. Immerhin bewegen wir uns gegenwärtig auf dem Boden des Grundgesetzes; immerhin leitet jede Antifademo und jeder Antifa seinen Demonstrationsrecht von seinem Grundrecht ab und manch einer der Teilnehmer an den Wochendendblockaden hat sein Recht auf zivilen Ungehorsam –wie bei einem Interview bei N24 geschehen- aus dem Grundgesetz abgeleitet.
Nun könnte man mich missverstehen. Was hebst du denn so penibel das Grundgesetz hoch? Seit wann haben Rassisten denn das Recht auf Versammlung?
So etwas könnte nun vielleicht bei dir aufkommen. Und ich finde, das ist auch berechtigt. Als Antifaschist ist die Sachlage klar. Was Rassisten vertreten ist indiskutabel, keine Meinung. Andere sagen auch noch grundgesetzwidrig, da Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Alles schön und gut.
Dennoch kann und will ich es nicht unter den Teppich kehren, dass laut Verfassung auch Rassisten und Nazis das Recht bekommen, Demonstrationen, Kundgebungen und andere Veranstaltungen abhalten zu dürfen. Das ist einerseits ein Grund zum Kopfschütteln und Einschreiten, andererseits ein astreines Grundrecht, auf den sich auch Rechte berufen können und auch tun.
Wenn aber eine Antifademo ihr Recht auf Versammlung aus dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit ableitet und dann Pro-Köln dies ebenso tut, ist staatsrechtlich gesehen kein Unterschied. Gewähre ich ersterem das Recht auf Versammlung und verweigere ich letzterem, ist das rechtsstaatlich höchst bedenklich und unverhältnismäßig. Es tut sich ein Widerspruch auf, den es zu thematisieren gilt. Man könnte einwenden, dass das höchstens ein Problem für Liberale ist, die eh zwischen links und rechts keinen Unterschied machen wollen. Die Lösung dieses Problems ist aber alles andere als leicht. Weder kann die Konsequenz die sein, in Zukunft jede Pro-Köln und Naziaktivität ungestört abhalten zu lassen, noch kann die Konsequenz die sein, dass Pro-Köln und Nazis ihr Recht exekutiv durch Polizisten durchboxen lassen. Dann nämlich käme ein Interessenkonflikt auf, zwischen dem Recht von Pro-Köln und Nazis auf Versammlungsfreiheit und dem Recht von Antifaschisten auf körperliche Unversehrtheit. Im aktuellen Streitfall hat die Stadt Köln für die körperliche Unversehrtheit als höheres Gut und der Verhältnismäßigkeit wegen entschieden.
Freudennachricht für Antifaschisten; für mich aber auch die Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols. Ich halte die Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols für eine große Gefahr. Das ist sicher eine eigene Diskussion, da müsste man sicherlich ein großes Fass öffnen.
Deine Frage, wie es denn mit der „praktischen Negierung des staatlichen Gewaltmonopols“ auszusehen hat, kann ich dir nicht beantworten. Ich kann dir kein praktisches Konzept geben, wie das korrekt zu funktionieren hat. Ich kann dir nur meine Befürchtungen mitteilen. Und die stehen für mich klar. Das staatliche Gewaltmonopol, zugespitzt gesprochen, will mir nicht an die Gurgel gehen, sondern lässt mich in Ruhe, solange ich mich an die Spielregeln halte, an die sich auch exekutive Organe wie die Polizei halten müssen. Das staatliche Gewaltmonopol sorgt dafür, dass ich im Falle des Falles, wenn ich einer Straftat verdächtigt werde, davon ausgehen kann, dass ich ein faires Verfahren bekomme und das in der Regel die Unschuldsvermutung zu gelten hat, sprich keine Willkür und keine politische Justiz herrschen darf.
Das staatliche Gewaltmonopol sorgt dafür, dass mein Nachbar a priori nicht auf meine Füße treten wird, nur weil ich an seinem Apfelbaum ohne zu Fragen gepflückt habe oder für meine künstlerischen Neigungen seine freie Wand für ein paar Verschönerungen benutzt habe. Er ist in solchen Fällen dazu angeraten keine Selbstjustiz auszuüben, so sehr er sich das auch wünscht und danach verlangen hat. Im Falle des Falles, dass er gegenüber mir handgreiflich wird und seinen Zorn an mir auslässt, macht er sich in einem Rechtsstaat schuldig. Und das finde ich gut. Das ist ein zivilisatorischer Fortschritt, den es erstmal zu würdigen gilt. Eine Regelung auf dem höchsten Stand des zivilisatorischen Fortschritts.
Nun aber ist das staatliche Gewaltmonopol kein Zuckerschlecken. Es ist die gebündelte Gewalt der Gewalttätigkeit der gegenwärtigen Gesellschaft. Es offenbart eine Gesellschaft, in der Freiheitsrechte notwendig sind und staatlich verteidigt werden müssen. Und schließlich ist sie gekennzeichnet durch die Verunmöglichung des Umsturzes.
Jede ernstzunehmende Handlung, die die Gesellschaft aufheben könnte ist per se illegal, da jeder Staat an seiner eigenen Existenzerhaltung interessiert ist und diese auch mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln mit Sicherheit verteidigen wird. Doch dabei ist Willkür ausgeschlossen; die Repression geschieht auf dem Boden des Rechtsstaates und ist legitimiert. Von daher musste die Polizei nicht repressiv werden und das Recht auf Versammlung von Pro-Köln durchprügeln, da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war.
Und mal ehrlich: wenn Steine geschmießen, Müllcontainer in Brand gesetzt werden und vermeintliche oder tatsächliche Pro-Köln-Leute angegriffen werden, dann wird das staatliche Gewaltmonopol in keinster Weise praktisch negiert.
Das ist eher die Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols und der Übergang zu Selbstjustiz. Wo ist das bitte emanzipatorisch? Soll in Zukunft jeder mit anderen Meinungen (und seien sie so rassistisch und menschenfeindlich) so umgehen, dass er seinen Feind mit Steinen beschmeißt und sein Haus anzündet? Das wäre nämlich die praktische Konsequenz. Ein Krieg aller gegen Alle. Und da ist mir der Rechtsstaat lieber. Da ist es mir doch lieber, wenn „Vergewaltiger“ und „Kinderschänder“ geschützt werden anstatt dem Mob der Anständigen ausgesetzt zu werden und kaltblütig gelyncht werden; da ist es mir lieber, dass Fleischfresser vor militanten Veganern geschützt werden; da ist es mir lieber, wenn Frauen, die abgetrieben haben und abtreiben wollen, geschützt werden und nicht dem Psychoterror der Abtreibungsgegner ausgesetzt sind; da ist es mir lieber, wenn auch Nazis geschützt werden, wenn eine wildgewordene Bande von Autonomen auf Nazijagd geht1 . Um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen.
All das verkörpert der Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol. Es schützt den Einzelnen vor dem Zugriff des Mobs. Es stärkt die Rechte der Individuen; egal was sie auch verbrochen haben steht er schützend vor ihnen.
Ich tausche doch nicht ein schlechtes System gegen ein Falsches. Und wenn ich mich staatsaffirmativ gebe, dann gebe ich das auch offen zu. Das bedeutet nämlich nicht der Umschwung zu den Liberalen, sondern die Klarstellung als Kommunist, dass der bürgerliche Staat aufgehoben werden soll. Aufhebung nämlich als ein dialektischer Begriff verstanden, in dem nämlich die guten Seiten der Gesellschaft in einen besseren Zustand aufgehoben werden sollen. Natürlich wird der Rechtsstaat im Kommunismus überflüssig werden, da jener staatenlos sein wird. Dennoch wird die Fragestellung, wie Gesellschaft zu regeln ist im Kommunismus nicht überflüssig. Der Kommunismus ist ja keine Heilsversprechung, von wegen alles wird gut und keine Gewalt etc. pp. Ich möchte auch kein fertiges Bild wie, so wird es im Kommunismus werden, malen. Dennoch ist die Feststellung wichtig, dass nämlich die conditio sine qua non einer kommunistischen Gesellschaft die zivilisierte, bürgerliche Gesellschaft ist und nicht ein vorzivilisatorisches Rechtssystem wie Selbstjustiz oder seine „moderne“ Ergänzung der Vigilantismus, den das bürgerliche Recht hinter sich gelassen hat.
II.
„Und natürlich ist es zu kritisieren, dass am Samstag keinerlei Auseinandersetzung mit dem bürgerlichen, subtileren Rassismus links von Pro Köln stattfand.“
Der war ja auch nicht vorgesehen; da Bündnispolitik immer Abstriche machen muss; da ja sonst das Konzept der Bündnispolitik unlogisch wird.
Bündnispolitik basiert darauf, alle erdenklichen inhaltlichen Differenzen außen vor zu lassen und sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken. In einer bestimmten historischen Situation (sprich in den frühen 90ern) war er notwendig und in einigen ostdeutschen Regionen ist das immer noch notwendig. Doch die Zivilgesellschaft in Köln hat weder mit tagtäglichem Naziterror zu tun, noch mit sogenannten No-Go-Areas der Nazis. Die Zivilgesellschaft hat sich in Köln wie seit dem Antifa-Sommer neudeutsch, postnazistisch gegeben, indem sie kund tut, dass sie gegen Nazis und gegen Rassisten ist. Fast schon peinlich und zum Teil auch hetzerisch wird sich auf Nazis gestürzt. Das ist das neue Deutschland, dass sich antifaschistisch gibt; das ist das neue Deutschland, welcher durch die Gegenwart der Neonazis an seine Vergangenheit erinnert wird und vom Ausland unter Kontrolle steht; das ist das neu alte Deutschland, welcher gleichzeitig dafür sorgen kann, dass Menschen abgeschoben werden können, dass Menschen illegalisiert werden und unter unwürdigen Zuständen als sogenannte „Asylanten“ und Geduldete ihr Dasein fristen müssen. Es ist das neue Deutschland, dass Antisemitismus in der Öffentlichkeit zurecht diskreditiert, an Hohmann und Möllemann Exorzismus betrieben hat und sich so weltoffen gibt, gleichzeitig aber in Umfragewerten seinen latenten Antisemitismus offenbart und den Antisemitismus in geopolitischer Reproduktion als „Israelkritik“ verzapft.
Zum neuen Deutschland gehört auch das Gründungsmythos, aus seiner Nazivergangenheit gelernt zu haben. Der antifaschistische Deutsche kann heute gegen Nazis sein und sich positiv auf Volk, Nation und Vaterland beziehen. Das neu alte Deutschland gibt sich islamophil, in dem jede Islamkritik als Islamophobie und Rassismus diffamiert wird. Und schließlich gibt sich das neue Deutschland als Wächter über die Menschenrechte aus und nimmt sich das Recht darüber entscheiden zu können, welche Verbrechen da draußen in der Welt passieren, die gleichsam genauso schlimm wie Auschwitz sein sollen, wenn nicht gar als schlimmer phantasiert werden. Das neue Deutschland gibt sich geschichtsbewusst und präsentiert sich als Opfer. Es will auch Opfer gewesen sein.
Das neue Deutschland ist zum Kotzen und das alles war am Wochenende nebensächlich. Denn es ging ja um die Verhinderung dessen, was sich Pro-Köln nennt. Darum kritisiere ich die Teilnahme der Antifa an dem Wochenendspektakel. Deshalb kritisiere ich sie wegen ihrer Teilnahme in der Volksfront gegen Rechts. Ich kritisiere sie, weil sie sich am gesellschaftlichen Diskurs in Köln beteiligt hat, statt die verlogene Fratze der Gutmenschen zu entlarven. Anstatt dem neuen Deutschland die Suppe zu versalzen, ist man hingefahren und hat am Spektakel mitgemacht.
Und dabei hilft dein Hinweis auf die „Verteidigung gewisser Mindeststandarts“ gar nicht, sondern macht es noch mehr diffus; indem nämlich unklar bleibt, welche Mindeststandards gemeint sind und wie fern ein Verein mit 400 Mitgliedern und mit 4,7% im Kölner Stadtrat vertreten – Pro-Köln ist gemeint – diese bedroht.
III.
„Angriff auf die Ausländerbehörde und auf die Polizei“
Die Ausländerbehörde gibt es immer noch und wenn in Zukunft jeder Polizist zur Zielscheibe werden soll, dann sage mir bitte wo da noch der Unterschied zur RAF ist, die du doch zu Recht als eine Mörderbande kritisierst. Die RAF hat Charaktermasken liquidiert; tagdarauf wurden sie ersetzt.
Im Übrigen verstehe ich nicht, was du damit beabsichtigen möchtest. Indem du staatliches Gewaltmonopol, privates Eigentum, Ausländerbehörde und die Polizei ausmachst erklärst du nichts. Aber rein gar nichts. Oder sind das fragwürdige Etappenziele?
Mir wird nicht klar, was die Essenz sein soll, wenn, nehmen wir mal an, diese 4 Etappenziele der Negierung erreicht werden. War es das dann oder wie? Was ist dann erreicht?
Also wenn es daran liegt, dass die Welt so ist wie sie ist, dann besorge ich mir eine Legion, bezahle sie und lasse alle Exekutiven samt Berufspolitiker, Richter und Polizisten abknallen, enteigne Kapitalisten, sprenge alle Ausländerbehörden in die Luft. So einfach geht’s
Verstehst du, dass dadurch die Gesellschaft statt zu erklären verklärt wird?
Die Gesellschaft ist ein Bestiarium. Voller Widersprüche. Es verelendet die Menschen, hilft ihnen aber auch zu einem besseren Dasein. Sie bringt reaktionäre Kräfte hervor, ist die Krise in Permanenz und doch haben noch nie so viele Menschen in Wohlstand leben können wie heute. Tagtäglich verhungern Tausende von Menschen, obwohl nach heutigem technischem Fortschritt und der Produktion 12 Milliarden Menschen vernünftig ernährt werden könnten. Jede größere Krise hat sie bisher überstehen können; seine Stabilität beweisen können, obwohl noch nie so viele Menschen protestiert haben und ihre Partizipationsmöglichkeiten ausnutzen. Selbst die Massen der sogenannten Globalisierungskritiker vermögen nichts bewegen zu können. Und so ist die Frage offen, wie die Gesellschaft überwinden werden könnte. Die richtigen Fragen stellen kommt philosophisch daher und erinnert allzu oft an geistige Onanie. Der Theoretiker ist Ausdruck der arbeitsteiligen Gesellschaft, die Spaltung von Kopf- und Handarbeit. Kritisches Denken ist Luxus. Das ist der gegenwärtige gesellschaftliche Zustand in seinen Erscheinungen, von dem auf der Höhe Zeit materialistische Kritik auszugehen hat, um das Wesen warenförmiger Vergesellschaftung mit seinen Herrschafts- und Verwertungsimperativen hervorheben zu können. Doch dazu folgt demnächst mehr.
Knes
St. Ingbert, 27.09.08
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- Trotz meiner Bedenken, damit Nazis indirekt persönlich in Schutz zu nehmen, halte ich von antifaschistischem Selbstschutz in Fällen der politischen und rechtlichen Ignoranz für die einzig Ausnahme, um aus Selbstinteresse das nazistische Handwerk im wahrsten Sinne des Wortes handlungsunfähig zu machen. [zurück]
jaja, an dem wochenende konnte mensch gut erkennen, das sich der wille zur volksgemeinschaft sogar an den scheinbar widersinnigsten objekten (den nationalistisch-rassistischen pro-k’s selbst) austoben kann. „wir“ haben es gaschafft „unsere“ Stadt „sauber zu halten“, hieß es sinngemäß in den schlagzeilen…
wenn du dich mit dem grundgesetz auseinander setzt, und die behauptung aufstellst, „jeder antifa“ würde sein demonstrationsrecht aus dem GG ableiten, ist das nur teilweise richtig. die frage die ich stellen will, ist folgende:
welche institution hat denn das recht (bzw. kann sich das recht nehmen), zu bestimmen, wer, wann, wo und wie demonstrieren darf? woher nimmt sie sich das recht bzw. wer gibt es ihr? ähnlich, aber konkreter lässt sich diese frage so stellen: welche institution hat das recht mir eine freie meinung zu zugestehen?
woher nimmt sich ein von menschen geschaffenes konstrukt das recht heraus, (so zusagen) naturrechte zu verteilen, regelmentieren oder zu beschränken…
dies passt vieleicht nicht ganz zu deinem text (der mir recht gut gefällt), aber schneidet zumindest einen absatz, bzgl. des gewaltmonopols an…
wirklich gut der text
weiter so!
Hallo human,
zunächst der kleine Hinweis, dass dies keine Rechtsberatung ist^^. Bin kein Jurist; dennoch will ich auf die interessanten Fragestellungen eingehen.
welche institution hat denn das recht (bzw. kann sich das recht nehmen), zu bestimmen, wer, wann, wo und wie demonstrieren darf?
Fallbeispiel:
Gruppe A möchte eine Demonstration wegen Thema X durchführen. Das ist laut Grundgesetz Artikel 8 Abs.1 ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. B ist Mitglied der Gruppe A und hat erfahren, dass Art. 8 Abs. 2 GG darauf hinweist, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel beschränkt werden kann. Er erfährt, dass in Deutschland das Versammlungsgesetz die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG einschränkt und mit weiteren Regelungen die Durchführung öffentlicher Versammlungen regelt.
So muss die Gruppe A ihre Demonstration durch einen Versammlungsleiter bei der zuständigen Behörde ( in größeren Städten das örtliche Ordnungsamt) spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anmelden. ( § 14 I Versammlungsgesetz) . Ausnahme: Spontandemonstrationen.
Dabei ist folgendes zu merken: Eine Versammlung ist nicht genehmigungspflichtig. Grundsätzlich ist jede Versammlung erlaubt. Sofern nimmt das Ordnungsamt die Anmeldung „nur“ in Kenntnis und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf ( Umleitunge, Verkehrsführung, usw).
Wenn aber das Ordnunsamt davon Kenntnis nimmt, dass „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist“, kann es nach §15 VersG ein Versammlungsverbot aussprechen oder die Versammlung mit Auflagen einschränken.
Ist das der Fall und wird der Versammlungsleiter „durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ ( Art. 19 Abs.4 GG) Er genießt also Rechtsweggarantie.
Das zuständige Verwaltungsgericht wäre die erste Instanz. Danach folgen Oberverwaltungsgericht und schlussletzt in letzter Instanz das Bundesverfassungericht.
So in aller Kürze ist das Prozedere.
woher nimmt sie sich das recht bzw. wer gibt es ihr?
Nehmen tut sie sich das Recht aus den aktuell gültigen Gesetzen und Paragrafen; zusätzlich aus dem Richterrecht, das in Ausfüllung von Gesetzeslücken entsteht. „Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“ ( Art. 20 Abs. 3 GG)
Das Ordnungsamt wäre ja in diesem Fall die ausführende Gewalt. Als Exekutive ist sie ebenso nach dem Rechtsstaatsprinzip an „Gesetz und Recht gebunden.“
Wer gibt es ihr?
Die gesetzbende Gewalt beschließt Gesetze, ändert oder schafft Gesetze ab. Das alles wird in Art. 70-82 GG geregelt. Und das Ordnungsamt als ausführende Gewalt setzt diese Gesetze um. Dabei kommt die Amtspflicht ins Spiel. die Beamten müssen sich an Recht und Gesetz halten, sonst Amtspflichtverletzung.
Jeder Vorgang, wie du sicherlich feststellst, ist geregelt. Alle Vorgänge spielen sich auf dem Boden von Recht und Gesetz ab.
Dabei ist Recht und Gesetz nicht unveränderlich. Sie sind durch Rechtsetzung oder durch Rechtsprechung entstanden (=positives Recht)
Die Ewigkeitsklausel macht folgende Gesetze unveränderlich:
der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1),
die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2),
die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3),
das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1),
die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1),
das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1),
das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1),
das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1),
die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2),
die Bindung der drei staatlichen Gewalten an die Verfassung und an das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3).
woher nimmt sich ein von menschen geschaffenes konstrukt das recht heraus, (so zusagen) naturrechte zu verteilen, regelmentieren oder zu beschränken
Das wäre glaube ich eine eigene Abhandlung wert. Jedenfalls baut ja jedes Gesetz auf dem Grundgesetz auf bzw. muss mit ihm konform gehen. Deshalb wäre eine umfassendere Untersuchung der Grundrechtsfunktion, der Grundrechtsbindung und eine Auseinandersetzung über das Verhältnis von Naturrecht und positives Recht, überhaupt eine umfassendere kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff Recht aus kommunistischer Perspektive sehr interessant.
Da ist der Zusammenhang von Warenform und Rechtsform zu nennen, zu dem im ca-ira Verlag das Band von Eugen Paschukanis
Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der juristischen Grundbegriffe erschienen ist, das ich dir ans Herz legen möchte.
@Knes:Ich glaub du hast schon jegliche emanzipatorische Perspektive verloren.Wo und wann bitte schön war der Staat, seine Institutionen oder ihr Gewaltmonopol „neutral“.Er hat immer die Funktion die herrschenden Struckturen zu sichern und dieses Anliegen steht oftmals über dem Wohl eines einzelnen Individuums.Die Justiz beansprucht über Recht und Unrecht zu entscheiden.Das Grundgesetz schafft dafür den notwendigen Rahmen.Und ist dem Menschen,zwangsweise von Geburt an auferlegt.Ich will das GG selbst jetzt nicht bewerten,aber allein das der Mensch nicht die Möglichkeit hat sich diesem Rahmen zu entziehen oder ihn zu verändern,stellt die Unterdrückung des Menschen durch den Menschen dar.Die Wurzeln dieser Unterdrückung sind natürlich tief in unserem gesellschaftlichen Miteinander verankert.
Wo hast du im Text gelesen, dass ich schreibe, dass der Staat&Co. neutral ist? bitte belegen.
emanzipatorische Perspektive bleibt erst mal eine schöne Floskel. Und weiter? Kannst du das auch mit Inhalt füllen, das wir darüber diskutieren können? wär ganz nett. denn sonst bleibt das eine unterstellung.
Rest will ich nicht kommentieren, da du anscheinend nicht gemerkt hast, das die Gesellschaft nie gut oder schlecht ist. dialektisch denken ist wohl nicht deins.
und außerdem sind deine gedankenfetzen im text alle erhalten. Wo ist also dein problem?
Du scheinst deinen eigenen Text nicht zu kennen.Zitat:“Nun, der Rechtsstaat ist eine neutrale Instanz“.Soviel dazu du dialektisches Genie.Zu der Gesellschaft hab ich im Übrigen keine Wertung abgegeben,dass hast du in den Raum gestellt.
eben. es geht um den Rechtsstaat. und nicht um staatliches gewaltmonopol, um den staat des kapitals oder sonst was.
außerdem reisst du das zitat aus dem zusammenhang. es geht um das demonstrationsrecht und das ein rechtsstaat keinen unterschied machen darf, ob nun Linke, Rechte, Grüne oder Nazis demonstrieren wollen.
„Nun, der Rechtsstaat ist eine neutrale Instanz. Ob nun Grüne, Linke, Rechte oder Nazis
demonstrieren wollen interessiert die Gerichte nicht. Sie gewähren die Grundrechte eines jeden
Bürgers Deutschlands und demnach haben nach Grundgesetz Artikel 8 alle Deutsche das Recht, sich
ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln .“
zitat nicht aus dem zusammenhang reissen!
Ne und das hängt natürlich nicht miteinander zusammen oder?
Inhalt zur Emanzipation:“Emanzipation stammt von dem lateinischen emancipare: einen „Sklaven oder erwachsenen Sohn“ aus dem mancipium, der „feierlichen Eigentumserwerbung durch Handauflegen“, in die Eigenständigkeit zu entlassen.
Im 17./18. Jahrhundert erfolgte eine Bedeutungsverschiebung: Aus dem Akt des Gewährens von Selbstständigkeit wurde eine Aktion gesellschaftlicher und insbesondere politischer Selbstbefreiung; Ziel emanzipatorischen Bestrebens ist ein Zugewinn an Freiheit oder Gleichheit, meist durch Kritik an Diskriminierung oder hegemonialen z. B. paternalistischen Strukturen, oder auch die Verringerung von z. B. seelischer, ökonomischer Abhängigkeit, etwa von den Eltern. Häufig steht der Begriff synonym für die Frauenemanzipation.“
muhaha
copy&paste. wikipedia lässt grüßen. *grins*
was du da bei wikipedia kopiert hast, wäre eine prima defintion für eine politische emanzipation. die ist auch zu begrüßen.
aber das ist ja wohl nicht alles:
In seiner Schrift Zur Judenfrage (1843) unterscheidet Karl Marx zwei Formen der Emanzipation. Einmal die politische Emanzipation und dann die menschliche Emanzipation. Unter politischer Emanzipation versteht er die politökonomische Befreiung (das heißt von Arbeit, Kapital, Recht) des Staates von feudalen Zwängen und Einschränkungen und natürlich auch von Religion. Dabei soll sich der Staat, und nicht wie oft angenommen das Individuum, konsequent befreien. Und das heisst in erster Linie der Verpflichtung nachzukommen, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
Die Emanzipation des Bürgers zum Menschen fasst Marx unter menschlicher Emanzipation – sprich Kommunismus – zusammen. Der Mensch befreit sich von Arbeit, Kapital und jetzt kommts vom Staat.
So gesehen ist die politische Emanzipation Voraussetzung der menschlichen Emanzipation und ohne eine politische Emanzipation kein Kommunismus.
„ein Zugewinn an Freiheit oder Gleichheit“ bedeutet immer in Bezug auf das bürgerliche Recht. Frauenemanzipation bspw war deshalb möglich, da nach bürgerlichem Recht – jetzt in Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – möglich war.
Da drin heisst es ja nicht, der Mann ist der Frau überlegen, sondern da heisst es, dass Mann und Frau gleich sind. Jedenfalls ist diese politische Emanzipation erfolgt und in westlichen bürgerlichen Demokratien bereits eine Selbstverständlichkeit.
@huhu
schau mal bei wikipedia nach, was einen Rechtsstaat alles ausmacht.
und? jetzt?
alles schön und gut knes, aber wo ist der haken?
du schreibst ja, dass das staatliche gewaltmonopol die „gebündelte Gewalt der Gewalttätigkeit der gegenwärtigen Gesellschaft“ ist und kommunistische kritik der gesellschaft nicht ankreiden sollte, dass sie freiheitsrechte hervorgebracht hat sondern kritisieren sollte, dass eine gesellschaft die solche rechte als notwendig erachtet, abgeschafft gehört.
wo geht also deine kritik in praxis über?
@huhu
Das staatliche Gewaltmonopol kannst du nicht mit Rechtsstaat gleichsetzen. Das was du aus wikipedia zitierst hast zeigt doch das es wohl ein Unterschied macht, ob ich Rechtsstaat oder staatliches Gewaltmonopol thematisiere. Staatliches Gewaltmonopol ist die Grundlage eines jeden Rechtsstaates, aber mit ihr nicht identisch.
feiner logischer unterschied^^
oder meintest du das ganz anders? dann nimm ich das natürlich zurück und würd dich um Präzision bitten.
@ ad hominem
ich weiß das auch nicht. ich kann dich leider nicht zufrieden stellen. ich weiß nicht, wie eine praxis aussehen soll, die die jetzige gesellschaft aufheben kann.
wir leben in einer nicht-revolutionären zeit; wer von revolution spricht, wird zurecht komisch angeguckt. wir sind nicht am vorabend einer weltrevolution. wie lang das so bleiben wird, weiß ich nicht.
agnoli spricht von subversion. „Die Daseinsform der Kritik in nicht-revolutionären Zeiten“.
vielleicht verweis ich dich auf folgenden text
naja, ich muss anarchist irgendwo zustimmen. meine frage war auch keine „sachliche“ an sich. die frage: „woher nimmt sich ein von menschen geschaffenes konstrukt das recht heraus, (so zusagen) naturrechte zu verteilen, regelmentieren oder zu beschränken?“
war nicht rechtlich gemeint, sondern politisch. woher darf „der“ staat das. niemand hat ihm das recht geben. bzw. „volks“-vertrater haben das getan. 1949.
toll… seit dem wird ständig daran gefeilt und gesägt.
nichts und niemand kann „ein recht“ auf freie meinung oder versammlung festsetzen, definieren oder erlauben. es ist im prinziep ein naturrecht.
wenn „ich“ mich denke: das recht ist für das gemeinwohl gut, also auch für mich… dann odrne ich mich in eine gemeinschaft ein und unter.
ich verteidige oder akzeptiere somit das „ich“ als individuum nur etwas darf, kann oder will wenn es die gemeinschaft möchte oder darf.
ist das bürgerliches denken?
ist das reaktonäres denken?
ist das sogar denken, bzw. glauben an eine volksgemainschaft?
naturechte sind jedem gegeben. „wir kommen alle nackt auf die welt“ warum dürfen „ausländer“ (setzt denken von drinnen und draußen, fremd und gewohnt voraus) hier nicht frei demonstrieren? weil sie keine deutschen sind(?).
sry, bin angetrunken…
aber das is dann halt die antideutsche grammatik, oder so…
alles nur provokation! xD
Du driftest in deinem doch lesenswerten Text ein Stück zu weit in Richtung Rechtspositivismus, sodass jede Form des Widerstandes „illegalisiert“ wird. Bist du dir darüber bewusst?
@knes: Versammlungsrecht ist inzwischen Ländersache, die von Dir genannten Regelungen gelten nur, wenn ein Bundesland kein eigenes Versammlungsgesetz erlässt. In Bayern z.B. läuft das dank neuem Gesetz etwas anders. Da sind Versammlungen genehmigungspflichtig und Anmelder & Ordner werden im Vorfeld einer Überprüfung (nach Rechtstreue und Gesinnung) unterzogen.
Nochwas: Wie stehst du im Bezug auf Köln zur Äußerung des von dir empfohlenen Henryk M. Broders, dass die Antifa ja nur eine „alternative SA“ sei?
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/tollerantes_koelle1/
Wird das jetzt ein Gesinnungstest?
Broder ist ein Liberaler; er macht daraus keinen Hehl. Vom radikalen Linken – durch seine Erfahrungen und Enttäuschungen – hat er sich sehr früh zum Liberalen entwickelt;
Wie jeder Mensch auch ist auch Broder nicht ohne Fehler. Und auch er verzapft seinen Müll. Reicht das aus? Oder muss ich ihn von meiner Link-Liste löschen?